Öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für 
"Münzbetätigte Automaten, insbesondere Spielautomaten"
(bei der IHK Düsseldorf)

Die Kunst der Möglichkeiten 
Mein Fähigkeiten-Portfolio

Der Sachverständige ist seit 2002 im Bereich des Glücksspiels tätig und seit 2008 als Behördengutachter für Geldspielgeräte beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen aktiv. Er schulte an der Bundesfinanzakademie, beim Landesausbildungsinstitut der Polizei in Nordrhein-Westfalen, sowie bei diversen Polizeibehörden vor Ort.

 Zudem unterstützte er den Arbeitskreis Glücksspielsucht und wirkte an zahlreichen Großverfahren der Polizei, vorwiegend in NRW, aber auch bundesweit, in Österreich und den Niederlanden, mit. 

Er hält regelmäßig Vorträge zum Thema Glücksspiel und berät Polizeibehörden, in den genannten Ländern, verschiedene Innenministerien, Finanzbehörden sowie Ordnungsämter in Deutschland.

Die Grundlage meiner erfolgreichen Arbeit bildet mein technisches Wissen als IT-Forensiker und Dipl.-Ing. der Elektrotechnik/Informationstechnik. Aufgrund des Mangels an Experten auf diesem Gebiet war es für den Unterzeichner unumgänglich, sich parallel zu seiner Aufgabe als technischer Gutachter intensiv mit der rechtlichen Situation des Glücksspiels auseinanderzusetzen. Diese rechtlichen Erkenntnisse dienten als Basis für die Ableitung technisch relevanter Kriterien bei Untersuchungen von Spielgeräten.

Die begleitende Unterstützung bei Durchsuchungen in der Welt des Glücksspiels war neben der Auswertung von Geldspielgeräten, Wettterminals, Wettservern, Fungames, Manipulationssoftware von Geldspielgeräten, Manipulationshardware von Geldspielgeräten (Spielermanipulation), usw meine Hauptaufgaben. In diesen Bereichen setzte ich als Sachverständiger mit  der Entwicklung neuer Arbeitstechniken die Maßstäbe auf diesem Gebiet. 

Zudem war er an der Erstellung des gemeinsamen Erlasses des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zu illegalen Geldspielgeräten/Fungames, dem sogenannten Fungame-Erlass, beteiligt.

Vom Innenausschuss des Landtages NRW wurde der Sachverständige beauftragt, gutachterlich Stellung zu nehmen hinsichtlich der Fragestellung zum Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes NRW zum Glücksspielstaatsvertrag.

 

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